—> Befugnis von Arbeitnehmern (Gewerkschaften) einerseits und Arbeitgebern andererseits, durch Tarifverträge und ohne staatliche Einflussnahme die Arbeitsverhältnisse selbständig zu regeln - Zwischen Gewerkschaften (Arbeitnehmer) und Arbeitgeber - autonom = Staat darf sich nicht einmischen - Verhandeln von Arbeitsbedingungen (z.B. Lohnbildung)