In jeder Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volk aus.
So ist dies auch für Deutschland in Artikel20 Grundgesetz festgeschrieben.
Während in einer idealen Demokratie alle politischenEntscheidungen von der wahlberechtigtenBevölkerung getroffen werden, wird die politische Herrschaft in einer repräsentativen Demokratie durch Volksvertreter ausgeübt.
Diese werden zumeist durch Wahlen für einen festgelegten Zeitraum (z.B. beim Bundestag auf vierJahre) bestimmt.
Auch frühe Formen der direkten Demokratie (z.B. Athen) kamen nie ganz ohne Repräsentation aus.
Richter und Verwaltungsbeamte wurden auch damals gewählt.
Mit der BildungmodernerStaaten (z.B. Deutsches Reich) wurden FormenderVolksvertretung eingeführt.
Zuerst übernahmen dies angeseheneBürger (Honorationen), später bildeten sich Parteien.
Die besondere RollederParteien bei der Willensbildung wird in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich anerkannt.
Kritiker plebiszitärerElemente befürchten, dass die gewähltenOrgane (z.B. das Parlament) beschädigt werden könnten, wenn deren Beschlüsse durch das Volk aufgehoben würden oder die Regierung Entscheidungen umsetzen muss, die sie nicht befürwortet.
Außerdem können sich in Deutschland Spannungen durch die starkeStellungdesBundesverfassungsgericht ergeben (Gegensatz Volks- und Verfassungssouveränität).
Jedoch zeigt das Beispiel Schweiz, dass sich direkte und repDemokratie gutergänzen und bei der Bevölkerung zu einer höherenZufriedenheit mit dem politischen System führen können.
Daher kommt es darauf an, direktdemokratische Elemente auf die Verfassungswirklichkeit sowie die politische Kultur eines Landes abzustimmen.