demokratie

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  • In jeder Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volk aus.
  • So ist dies auch für Deutschland in Artikel 20 Grundgesetz festgeschrieben.
  • Während in einer idealen Demokratie alle politischen Entscheidungen von der wahlberechtigten Bevölkerung getroffen werden, wird die politische Herrschaft in einer repräsentativen Demokratie durch Volksvertreter ausgeübt.
  • Diese werden zumeist durch Wahlen für einen festgelegten Zeitraum (z.B. beim Bundestag auf vier Jahre) bestimmt.
  • Auch frühe Formen der direkten Demokratie (z.B. Athen) kamen nie ganz ohne Repräsentation aus.
  • Richter und Verwaltungsbeamte wurden auch damals gewählt.
  • Mit der Bildung moderner Staaten (z.B. Deutsches Reich) wurden Formen der Volksvertretung eingeführt.
  • Zuerst übernahmen dies angesehene Bürger (Honorationen), später bildeten sich Parteien.
  • Die besondere Rolle der Parteien bei der Willensbildung wird in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich anerkannt.
  • Kritiker plebiszitärer Elemente befürchten, dass die gewählten Organe (z.B. das Parlament) beschädigt werden könnten, wenn deren Beschlüsse durch das Volk aufgehoben würden oder die Regierung Entscheidungen umsetzen muss, die sie nicht befürwortet.
  • Außerdem können sich in Deutschland Spannungen durch die starke Stellung des Bundesverfassungsgericht ergeben (Gegensatz Volks- und Verfassungssouveränität).
  • Jedoch zeigt das Beispiel Schweiz, dass sich direkte und rep Demokratie gut ergänzen und bei der Bevölkerung zu einer höheren Zufriedenheit mit dem politischen System führen können.
  • Daher kommt es darauf an, direktdemokratische Elemente auf die Verfassungswirklichkeit sowie die politische Kultur eines Landes abzustimmen.