Staat mit dem Ziel der Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit im staatlichen Bereich, dessen Machtausübung durch die Bindung an Recht und Gesetz geregelt und begrenzt wird
Gewaltenteilung
Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung mit dem Ziel der gegenseitigen Hemmung und Kontrolle der Gewalten
Gewaltenteilung
Pluralismus bei der Gewaltenausübung
Teilhabe möglichst vieler Personen an der Machtausübung
Verhinderung von Machtmissbrauch durch Machtbegrenzung
Organisatorische und personelle Gewaltenteilung
Keine strikte Gewaltentrennung, sondern Gewaltenverschränkungen, also Durchbrechungen möglich
Grenze ist Kernbereich einer anderen Gewalt
Gewaltenverschränkungen
Erlass von Rechtsverordnungen durch die Exekutive
Legislative wählt die Spitzen der Exekutive
BK als Organ der Exekutive vom Vertrauen der Legislative abhängig
Gegenzeichnung von Gesetzen durch die Exekutive
Wahl der Richter durch Legislative
Gesetzesinitiativrecht auch durch Exekutive
Überprüfung von Gesetzen der Legislative durch Judikative
Überprüfung von Einzelmaßnahmen der Exekutive durch Judikative
Rechtsbindung staatlicher Gewalt bedeutet Bindung an Verfassung, Gesetze und Recht
Rechtsbindung staatlicher Gewalt
Vorrang der Verfassung
Vorrang des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Wesentlichkeitstheorie
Alle staatlichen Organe müssen verfassungskonform handeln
Gesetze dürfen nicht gegen die Verfassung verstoßen
Andere Maßnahmen dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen
Europarecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht
Vorbehalt des Gesetzes
Die Exekutive darf nur aufgrund einer hinreichend bestimmten Ermächtigung des Gesetzgebers tätig werden
Formen des Vorbehalts des Gesetzes
Totalvorbehalt (jedes staatliche Handeln)
Klassischer Eingriffsvorbehalt (nur bei Eingriffen in den Rechtskreis eines Einzelnen)