Staats- und Europarecht

Cards (66)

  • Rechtsstaat

    Staat mit dem Ziel der Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit im staatlichen Bereich, dessen Machtausübung durch die Bindung an Recht und Gesetz geregelt und begrenzt wird
  • Gewaltenteilung

    Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung mit dem Ziel der gegenseitigen Hemmung und Kontrolle der Gewalten
  • Gewaltenteilung

    • Pluralismus bei der Gewaltenausübung
    • Teilhabe möglichst vieler Personen an der Machtausübung
    • Verhinderung von Machtmissbrauch durch Machtbegrenzung
    • Organisatorische und personelle Gewaltenteilung
  • Keine strikte Gewaltentrennung, sondern Gewaltenverschränkungen, also Durchbrechungen möglich
  • Grenze ist Kernbereich einer anderen Gewalt
  • Gewaltenverschränkungen

    • Erlass von Rechtsverordnungen durch die Exekutive
    • Legislative wählt die Spitzen der Exekutive
    • BK als Organ der Exekutive vom Vertrauen der Legislative abhängig
    • Gegenzeichnung von Gesetzen durch die Exekutive
    • Wahl der Richter durch Legislative
    • Gesetzesinitiativrecht auch durch Exekutive
    • Überprüfung von Gesetzen der Legislative durch Judikative
    • Überprüfung von Einzelmaßnahmen der Exekutive durch Judikative
  • Rechtsbindung staatlicher Gewalt bedeutet Bindung an Verfassung, Gesetze und Recht
  • Rechtsbindung staatlicher Gewalt
    • Vorrang der Verfassung
    • Vorrang des Gesetzes
    • Vorbehalt des Gesetzes
    • Wesentlichkeitstheorie
  • Alle staatlichen Organe müssen verfassungskonform handeln
  • Gesetze dürfen nicht gegen die Verfassung verstoßen
  • Andere Maßnahmen dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen
  • Europarecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht
  • Vorbehalt des Gesetzes
    Die Exekutive darf nur aufgrund einer hinreichend bestimmten Ermächtigung des Gesetzgebers tätig werden
  • Formen des Vorbehalts des Gesetzes
    • Totalvorbehalt (jedes staatliche Handeln)
    • Klassischer Eingriffsvorbehalt (nur bei Eingriffen in den Rechtskreis eines Einzelnen)
    • Mittlere Lösung (bereichsspezifische Differenzierung)
  • Bei Eingriffen in die Freiheit und das Eigentum immer Vorbehalt des Gesetzes (Grundrechte)
  • Bei gewährender Leistungsverwaltung kein Vorbehalt des Gesetzes
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

    Die Exekutive darf nur aufgrund einer hinreichend bestimmten Ermächtigung des Gesetzgebers tätig werden
  • Arten des Vorbehalts des Gesetzes
    • Totalvorbehalt
    • Klassischer Eingriffsvorbehalt
    • Mittlere Lösung - Bereichsspezifische Differenzierung
  • Eingriffsverwaltung

    Bei Eingriffen in die Freiheit und das Eigentum immer Vorbehalt (Grundrechte)
  • Leistungsverwaltung

    Wenn nur gewährend: Haushaltsmittel-Ausweisung ausreichend
    Wenn aber Dritte beeinträchtigt: Geltung des Vorbehaltes
  • Geltung des Vorbehalts des Gesetzes auch bei Sonderrechtsverhältnissen
  • Wesentlichkeitstheorie

    Die Legislative darf die wesentlichen Entscheidungen nicht an die Verwaltung delegieren
  • Anhaltspunkte für Wesentlichkeit

    • Bedeutung der Frage für die Allgemeinheit
    Intensität des staatlichen Handelns
    Stärke des politischen Konfliktes
    Insb. Beeinträchtigung von Grundrechten
  • Beispiele für Anwendung der Wesentlichkeitstheorie: Strafgefangenen-Urteil 1972, Kopftuch-Urteil 2003
  • Verhältnismäßigkeit

    Insb. die Exekutive darf nur soweit in die Rechtsphäre des Einzelnen eingreifen, soweit dies zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist
  • Kriterien der Verhältnismäßigkeit

    • Geeignetheit
    Erforderlichkeit
    Angemessenheit
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit

    Abwägung der Rechte des Einzelnen gegenüber dem Interesse des Allgemeinwohls
    Intensität des Eingriffs gegenüber Gewicht und Dringlichkeit der Gemeinwohlinteressen
  • Rechtssicherheit

    Vorhersehbarkeit des staatlichen Handelns
  • Elemente der Rechtssicherheit

    • Bestimmtheitsgebot
    Vertrauensschutz
    Rückwirkungsverbot
  • Rückwirkungsverbot
    Echte Rückwirkung ist grundsätzlich verboten, unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig
  • Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot: Kein schutzwürdiges Vertrauen oder zwingende Gemeinwohlgründe
  • Grundrechte und effektiver Rechtsschutz sind durch das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet
  • Elemente des effektiven Rechtsschutzes

    • Rechtsweggarantie
    Justizgrundrechte
    Verfassungsgerichtsbarkeit
  • Modul 2 - Rechtswissenschaftliche Grundlagen II
  • Lehrveranstaltung Staats- und Europarecht
  • Überblick
    • Wahlen als Teil der repräsentativen Demokratie
    • Was sind Wahlrechtsgrundsätze?
    • Mehrheitswahl und Verhältniswahl
    • Bundestagswahlen
  • Ausübung der Staatsgewalt

    • Wahlen
    • Abstimmungen
  • Wahlen sind die Regel und Abstimmungen die Ausnahme!
  • Zweck der Wahlen

    Legitimation und Kontrolle der Staatsorgane (Prinzip der Herrschaft auf Zeit)
  • Voraussetzung zur Zweckerfüllung: Legitimation durch das ganze Volk