Die fünf Bereiche der Finanzplanung sind die Vorsorge, das Vermögen, das Ehegüterrecht und Erbrecht, die Steuern und das Budget
Das Budget ist eine detaillierte Zusammenstellung aller Einkommenspositionen und Ausgabepositionen. Dadurch sieht man wie viel Potenzial für Anlagen jetzt und in Zukunft vorhanden sind
Die 1. Säule ist die Staatliche Vorsorge, sie ist obligatorisch für die gesamte Bevölkerung. Hier geht es um die Existenzsicherung
Bei der 1. Säule wird die AHV, IV und EL eingezahlt
Die 2. Säule ist die BeruflicheVorsorge, sie ist obligatorisch für die Arbeitnehmenden und dient derFortführung der gewohnten Lebenshaltung
In die 2. Säule wird die BV eingezahlt
Die 3. Säule ist die Private Vorsorge, sie ist Freiwillig und dient der Erweiterung des Basisschutzes bzw. der Ergänzung der 1. und 2. Säule
Bei der 3. Säule gibt es die Gebundene Vorsorge bzw. die Säule 3a und die Freie Vorsorge bzw. die Säule3b
Die GebundeneVorsorgederSäule3a ist für in der Schweiz erwerbstätige Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen
Die Freie Vorsorge der Säule 3b ist für alle
Die Gebundene Vorsorge der Säule 3a ist längstens bis zur Pensionierung
Die FreieVorsorgederSäule3b hat keine Altersbeschränkung
Die Gebundene Vorsorge der Säule 3a ist bis frühestens 5 Jahre vor Erreichung des Pensionsalters verfügbar
Die FreieVorsorge der Säule 3b ist je nach Anlageinstrument verfügbar
DerVorbezug der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a ist nur in speziellen Fällen wie die Auswanderung, Selbstständigkeit, Einkauf in die zweite Säule, Invalidität oder Todesfall oder für selbst genutztes Wohneigentum möglich
Verpfändung oder Abtretung an Dritte ist bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a nur für Verpfändung für selbst genutztes Wohneigentum möglich
Verpfändung oder Abtretung an Dritte ist bei der Freien Vorsorgeder Säule 3b jederzeit möglich
Bei der GebundenenVorsorge der Säule 3a ist der maximale jährlicheEinzahlungsbetrag für Angestellte mit Pensionskasse max. CHF 7056 und für Selbstständige ohne Pensionskasse max. CHF 35280
Bei der Freien Vorsorge der Säule 3b gibt es keinen maximalen jährlichen Einzahlungsbetrag
Der jährlich einbezahlte Betrag ist bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a vom steuerbarenEinkommen abziehbar
Bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a sind Zinserträge, Dividenden, Überschüsse und Kapitalgewinne Einkommenssteuerfrei
Bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a gibt es keine Vermögenssteuer
Schulden können vom steuerbarenVermögen und Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt für alle Kredite, die ausstehend sind. Hypotheken können via indirekte Hypothek amortisiert werden