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  • Die fünf Bereiche der Finanzplanung sind die Vorsorge, das Vermögen, das Ehegüterrecht und Erbrecht, die Steuern und das Budget
  • Das Budget ist eine detaillierte Zusammenstellung aller Einkommenspositionen und Ausgabepositionen. Dadurch sieht man wie viel Potenzial für Anlagen jetzt und in Zukunft vorhanden sind
  • Die 1. Säule ist die Staatliche Vorsorge, sie ist obligatorisch für die gesamte Bevölkerung. Hier geht es um die Existenzsicherung
  • Bei der 1. Säule wird die AHV, IV und EL eingezahlt
  • Die 2. Säule ist die Berufliche Vorsorge, sie ist obligatorisch für die Arbeitnehmenden und dient der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung
  • In die 2. Säule wird die BV eingezahlt
  • Die 3. Säule ist die Private Vorsorge, sie ist Freiwillig und dient der Erweiterung des Basisschutzes bzw. der Ergänzung der 1. und 2. Säule
  • Bei der 3. Säule gibt es die Gebundene Vorsorge bzw. die Säule 3a und die Freie Vorsorge bzw. die Säule 3b
  • Die Gebundene Vorsorge der Säule 3a ist für in der Schweiz erwerbstätige Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen
  • Die Freie Vorsorge der Säule 3b ist für alle
  • Die Gebundene Vorsorge der Säule 3a ist längstens bis zur Pensionierung
  • Die Freie Vorsorge der Säule 3b hat keine Altersbeschränkung
  • Die Gebundene Vorsorge der Säule 3a ist bis frühestens 5 Jahre vor Erreichung des Pensionsalters verfügbar
  • Die Freie Vorsorge der Säule 3b ist je nach Anlageinstrument verfügbar
  • Der Vorbezug der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a ist nur in speziellen Fällen wie die Auswanderung, Selbstständigkeit, Einkauf in die zweite Säule, Invalidität oder Todesfall oder für selbst genutztes Wohneigentum möglich
  • Verpfändung oder Abtretung an Dritte ist bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a nur für Verpfändung für selbst genutztes Wohneigentum möglich
  • Verpfändung oder Abtretung an Dritte ist bei der Freien Vorsorge der Säule 3b jederzeit möglich
  • Bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a ist der maximale jährliche Einzahlungsbetrag für Angestellte mit Pensionskasse max. CHF 7056 und für Selbstständige ohne Pensionskasse max. CHF 35280
  • Bei der Freien Vorsorge der Säule 3b gibt es keinen maximalen jährlichen Einzahlungsbetrag
  • Der jährlich einbezahlte Betrag ist bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  • Bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a sind Zinserträge, Dividenden, Überschüsse und Kapitalgewinne Einkommenssteuerfrei
  • Bei der Gebundenen Vorsorge der Säule 3a gibt es keine Vermögenssteuer
  • Schulden können vom steuerbaren Vermögen und Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt für alle Kredite, die ausstehend sind. Hypotheken können via indirekte Hypothek amortisiert werden