4 Emission Beteiligungspapieren & Eigenkapitalveränderungen

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  • Gründe einer Kapitalerhöhung sind zusätzlicher Kapitalbedarf bei starkem Unternehmenswachstum, Ablösung von Fremdkapital, Erfüllung von gesetzlicher Vorschriften und Schaffung von Neuaktien für die Abfindung der Aktionäre einer übernommenen Gesellschaft
  • Es gibt die Ordentliche Kapitalerhöhung und die Ausserordentliche Kapitalerhöhung. Bei der Ausserordentlichen Kapitalerhöhung wird zwischen dem Kapitalband und der Bedingten Kapitalerhöhung unterschieden
  • Die Generalversammlung entscheidet über eine ordentliche Kapitalerhöhung und beauftragt den Verwaltungsrat diese durchzuführen. Dies kann jederzeit beantragt werden und ist an keinen bestimmten Zweck gebunden
  • Die ordentliche Kapitalerhöhung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein
  • Der Erhöhungsbetrag kann bei der ordentlichen Kapitalerhöhung frei gewählt werden
  • Beim Kapitalband kann die Generalversammlung jederzeit über eine Erhöhung abstimmen und den Verwaltungsrat beauftragen diese auszuführen. Der Unterschied zur ordentlichen Kapitalerhöhung liegt bei der Frist und dem Kapitalumfang bzw. dem Kapitalband.
  • Mit dem Kapitalband kann das Aktienkapital auch herabgesetzt werden
  • Das Kapitalband ist ist zeitlich flexibler. Der Verwaltungsrat kann innerhalb einer Bandbreite von fünf Jahren das Kapital flexibel verändern
  • Der Erhöhungsbetrag bzw. Kapitalband ist auf maximal 50% des bisherigen Eigenkapital beschränkt
  • Die bedingte Kapitalerhöhung ist zweckgebunden. Sie wird vor allem verwendet um umgewandelte Anleihen oder ausgeübte Optionen mit Aktien zu decken
  • Die bedingte Kapitalerhöhung ist unbefristet
  • die bedingte Kapitalerhöhung ist auf maximal 50% des bisherigen Eigenkapitals beschränkt
  • Die Aktionäre erhalten nur bei der Ordentlichen Kapitalerhöhung und beim Kapitalband Bezugsrechte
  • Bezugsrecht bedeutet das die bisherigen Aktionäre das Vorrecht haben bei einer bevorstehenden Kapitalerhöhung ihre Beteiligungen zu erhöhen
  • Das Bezugsrecht erlaubt den Aktionären die neuen Aktien zu einem festen Kurs und in einem bestimmten Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz zu kaufen. So wird sichergestellt, dass der Kapitalanteil der Aktionäre sich nicht verwässert
  • Verwässern bedeutet an Wert verlieren
  • Ein Initial Public Offering IPO ist ein Börsengang oder eine Erstplatzierung. Es geht um eine Emission, mit der die Aktiengesellschaft zum ersten Man an der Börse auftritt
  • Gründe für einen Börsengang IPO sind die Unternehmensfinanzierung und die Bilanzstruktur, Veränderung der Eigentumsstruktur und Kontrollstruktur und noch weitere Argumente
  • Wenn ein Unternehmen bei einem Börsengang IPO neue Aktien herausgibt, nennt man das Erstplatzierung
  • Bei der Erstplatzierung kommen Aktien zum ersten Mal auf den Markt und werden deswegen als Neuaktien bezeichnet
  • Wenn ein Aktionär seine bisherigen Aktien zum Verkauf anbietet ist das eine Zweitplatzierung. Die Aktien werden als Altaktien bezeichnet
  • Der Erlös der Neuaktien fliesst der Gesellschaft zu
  • der Erlös der Altaktien geht an den verkaufenden Aktionär
  • Bei einem Aktiensplit wird der Nennwert der Aktien herabgesetzt und die Anzahl der Aktien im Umlauf erhöht. Die Höhe des gesamten Aktienkapitals bleibt unverändert