Forderungspfandkredite sind der Zessionskredit, der Unternehmerkredit und das Darlehen gegen Eigentumsvorbehalt
Der Zessionskredit ist ein Kredit gegen Abtretung von gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen. Er wird an Unternehmen als Betriebskredit gewährt, um kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.
Bei der Einzelzession werden eine oder mehrere, genau bezeichnete Forderungen an die Bank abgetreten (Belehnungssatz 60 – 80%).
Bei der Globalzession werden alle bestehenden und zukünftigen Forderungen zediert (Belehnungssatz 50 – 70%).
Bei der stillen Zession wird das Verhältnis zwischen der Bank und dem Kreditnehmer nicht öffentlich gemacht (Einzahlungsscheine mit der entsprechenden Kontoverbindung der Bank).
Bei einer offenen Zession wird der Forderungsschuldner mit einer Notifikation über das Kreditverhältnis informiert und aufgefordert, alle Zahlungen an die Bank zu leisten. Die Bank verlangt in der Regel eine Bestätigung der Notifikation.
Der Unternehmerkredit ist ein Kredit gegen Abtretung von zukünftigen Forderungen aus Bau- und anderen Werkverträgen. Der Kredit läuft je nach Projekt kurz- bis mittelfristig