Bei den Miteigentumsanteilen an einem Grundstück geht es darum, dass eine Liegenschaft mehreren Personen gemeinsam gehören kann, aber vor allem bei Stockwerkeigentum bzw. Eigentumswohnungen besteht aber das Bedürfnis, jeden Anteil eines Stockwerkeigentümers als eigenes Grundstück zu betrachten. Deshalb ist nicht nur die Liegenschaft als Grundstück im Grundbuch eingetragen sondern auch jeder Stockwerkeigentümer für sich