1. Referentenentwurf wird mit Länderbürokratien, Verbänden, Parlamentariern und anderen Ministerien abgestimmt und als Kabinettsvorlage ins Kabinett eingebracht, dort durch Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf gemacht, der dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt werden muss, bevor er in den Bundestag eingebracht werden kann
2. Bundestag berät Gesetze in 3 Lesungen: 1. Lesung - nur selten Debatte, Entscheidung über Ausschüsse, die das Gesetz beraten (Ausschussvorsitzende haben Einfluss auf Dauer und Umfang der Beratung), 2. Lesung: Debatte des Gesetzes mit Änderungsanträgen, 3. Lesung abschließende Grundsatzberatung und Schlussabstimmung, danach Beratung des Gesetzes im Bundesrat