Wirtschaftskrisen in Europa sind allgegenwärtig (Weltwirtschaftskrise 1929, Erdölkrise der 70er Jahre, Subprime Krise, Finanzkrise, Staatsschuldenkrise, Eurokrise)
Errichtung einer Bankenunion und harte Auflagen für Banken, strengere Haushaltsregeln und Austeritätspolitik haben einerseits geholfen, andererseits in einigen Ländern großen Unmut hervorgerufen
Von einer echten Wirtschaftsunion sind wir weit entfernt, die Nationalstaaten beharren noch auf eigener Steuergesetzgebung und einige Staaten wünschen sich mehr Zuständigkeiten von Brüssel zurück an die Nationalstaaten
Einige Nicht-EU-Länder sind assoziiert (Schweiz/Norwegen/Türkei), einige Staaten haben erleichterten Zugang, z.B. solche die um EU-Mitgliedschaft angesucht haben
Das Schengener Abkommen bedeutet eine Erleichterung des Reiseverkehrs durch den Wegfall der Kontrollen an gemeinsamen Grenzen, viele Staaten sind dabei, Rumänien und Bulgarien auf Grund des Einspruchs Österreichs noch nicht
Große Ein- und Auswanderungsbewegungen in Europa der letzten 150 Jahre, im 19. und zur ersten Hälfte 20. Jahrhundert Wirtschaftsflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte nach Übersee, danach Einwanderung zum Wiederaufbau
Die Migrationspolitik ist das große ungelöste Thema der EU, es gibt Staaten die keine Asylwerber/Flüchtlinge aufnehmen und Staaten die Einfallstore der Migrationsströme nach Europa bilden und teilweise heillos überlastet sind
Die EU möchte schon außerhalb Europas Asylzentren einrichten und Rückführungen von illegalen Einwanderern gestalten, Beobachter sprechen von Abschottung
Ziel ist es, die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der EU-Staaten und Regionen anzugleichen, dazu gibt es verschiedene Förderkonzepte wie Struktur- und Investitionsfonds oder Interreg-Programme
Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht für alle Streitfälle zwischen den Mitgliedern der EU sowie für die Anwendbarkeit von EU-Recht innerhalb der einzelnen Staaten.
Die EU-Kommission hat die Aufgabe, die Interessen der Mitgliedstaaten zu vertreten und die Einhaltung des Rechts durch die Mitglieder sicherzustellen
Das Europäische Parlament wird direkt vom Volk gewählt und hat die Aufgabe, Gesetze für die EU zu beschließen und die Kommission zur Verantwortung zu ziehen.
Die EU-Ratsversammlung besteht aus Vertretern aller Regierungen der Mitgliedsländer und beschließt wichtige politische Fragen im Rahmen der EU-Politik
Die Europäische Zentralbank (ECB) ist die Bank der EU und hat die Aufgabe, die Wirtschaftspolitik der EU zu steuern und die Geldpolitik der Eurozone zu koordinieren.
Der Europäische Gerichtshof kann auch die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsländer überprüfen und entscheiden, ob sie mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Der Europäische Gerichtshof hat die Aufgabe, die Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Rates zu prüfen und die Auslegung der EU-Verträge festzulegen.
Binnenmarkt
Herzstück der Wirtschaft und Währungsunion, umfasst die 4 Grundfreiheiten
Wirtschaftskrisen in Europa sind allgegenwärtig (Weltwirtschaftskrise 1929, Erdölkrise der 70er Jahre, Subprime Krise, Finanzkrise, Staatsschuldenkrise, Eurokrise)
Errichtung einer Bankenunion und harte Auflagen für Banken, strengere Haushaltsregeln und Austeritätspolitik haben einerseits geholfen, andererseits in einigen Ländern großen Unmut hervorgerufen
Von einer echten Wirtschaftsunion sind wir weit entfernt, die Nationalstaaten beharren noch auf eigener Steuergesetzgebung und einige Staaten wünschen sich mehr Zuständigkeiten von Brüssel zurück an die Nationalstaaten
Einige Nicht-EU-Länder sind assoziiert (Schweiz/Norwegen/Türkei), einige Staaten haben erleichterten Zugang, z.B. solche die um EU-Mitgliedschaft angesucht haben