Thema9:WiefunktioniertdieEU?Binnemarkt

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  • Binnenmarkt
    Herzstück der Wirtschaft und Währungsunion, umfasst die 4 Grundfreiheiten
  • 4 Grundfreiheiten des Binnenmarkts
    • Freier Warenverkehr (keine Zölle)
    • Freier Dienstleistungsverkehr
    • Freier Kapitalverkehr
    • Freier Personenverkehr (keine Passkontrollen im Schengenraum)
  • Euro
    Seit seiner Einführung die zweitwichtigsten Weltwährung, wird inzwischen von zwanzig Ländern als Zahlungsmittel benutzt
  • Europäische Zentralbank (EZB)

    Für die Geldpolitik zuständig, Inflationsbekämpfung als wichtigstes Ziel, nicht für Privatkunden sondern für den Bankenbereich zuständig
  • Hohe Leitzinsen der EZB

    Bedeutet für Verbraucher höhere Habenzinsen von Sparguthaben, aber auch teurere Kredite und gedämpfte Investitionstätigkeit
  • Für den Export aus der EU bedeutet ein starker Euro eine Herausforderung, vor allem beim Handel mit Ländern instabiler Währungen
  • Maastricht oder Konvergenzkriterien
    Voraussetzung für die Teilnahme am Euroraum (Inflationsrate, Neuverschuldung, Zinsniveau für Staatsanleihen)
  • Wirtschaftskrisen in Europa sind allgegenwärtig (Weltwirtschaftskrise 1929, Erdölkrise der 70er Jahre, Subprime Krise, Finanzkrise, Staatsschuldenkrise, Eurokrise)
  • Errichtung einer Bankenunion und harte Auflagen für Banken, strengere Haushaltsregeln und Austeritätspolitik haben einerseits geholfen, andererseits in einigen Ländern großen Unmut hervorgerufen
  • Wettbewerb und Konkurrenz

    In einer Marktwirtschaft erwünscht, aber oft durch staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen verzerrt
  • Kartell
    Eine Vereinbarung oder Absprache zwischen Konkurrenten, als Preiskartell absolut unerwünscht
  • Von einer echten Wirtschaftsunion sind wir weit entfernt, die Nationalstaaten beharren noch auf eigener Steuergesetzgebung und einige Staaten wünschen sich mehr Zuständigkeiten von Brüssel zurück an die Nationalstaaten
  • Einige Nicht-EU-Länder sind assoziiert (Schweiz/Norwegen/Türkei), einige Staaten haben erleichterten Zugang, z.B. solche die um EU-Mitgliedschaft angesucht haben
  • Das Schengener Abkommen bedeutet eine Erleichterung des Reiseverkehrs durch den Wegfall der Kontrollen an gemeinsamen Grenzen, viele Staaten sind dabei, Rumänien und Bulgarien auf Grund des Einspruchs Österreichs noch nicht
  • Große Ein- und Auswanderungsbewegungen in Europa der letzten 150 Jahre, im 19. und zur ersten Hälfte 20. Jahrhundert Wirtschaftsflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte nach Übersee, danach Einwanderung zum Wiederaufbau
  • Die Migrationspolitik ist das große ungelöste Thema der EU, es gibt Staaten die keine Asylwerber/Flüchtlinge aufnehmen und Staaten die Einfallstore der Migrationsströme nach Europa bilden und teilweise heillos überlastet sind
  • Asyl und subsidiärer Schutz
    Subsidiärer Schutz bedeutet nicht ausreichende Asylgründe, aber eine Rückkehr ist auf Grund der Gefahr um Leib und Leben nicht möglich
  • Die EU möchte schon außerhalb Europas Asylzentren einrichten und Rückführungen von illegalen Einwanderern gestalten, Beobachter sprechen von Abschottung
  • Das Grundproblem ist die Uneinigkeit bei der Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedsstaaten
  • Regionalpolitik
    Ziel ist es, die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der EU-Staaten und Regionen anzugleichen, dazu gibt es verschiedene Förderkonzepte wie Struktur- und Investitionsfonds oder Interreg-Programme
  • Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht für alle Streitfälle zwischen den Mitgliedern der EU sowie für die Anwendbarkeit von EU-Recht innerhalb der einzelnen Staaten.
  • Die EU-Kommission hat die Aufgabe, die Interessen der Mitgliedstaaten zu vertreten und die Einhaltung des Rechts durch die Mitglieder sicherzustellen
  • Das Europäische Parlament wird direkt vom Volk gewählt und hat die Aufgabe, Gesetze für die EU zu beschließen und die Kommission zur Verantwortung zu ziehen.
  • Die EU-Ratsversammlung besteht aus Vertretern aller Regierungen der Mitgliedsländer und beschließt wichtige politische Fragen im Rahmen der EU-Politik
  • Die Europäische Zentralbank (ECB) ist die Bank der EU und hat die Aufgabe, die Wirtschaftspolitik der EU zu steuern und die Geldpolitik der Eurozone zu koordinieren.
  • Der Europäische Gerichtshof kann auch die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsländer überprüfen und entscheiden, ob sie mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
  • Der Europäische Gerichtshof hat die Aufgabe, die Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Rates zu prüfen und die Auslegung der EU-Verträge festzulegen.
  • Binnenmarkt
    Herzstück der Wirtschaft und Währungsunion, umfasst die 4 Grundfreiheiten
  • 4 Grundfreiheiten des Binnenmarkts
    • Freier Warenverkehr (keine Zölle)
    • Freier Dienstleistungsverkehr
    • Freier Kapitalverkehr
    • Freier Personenverkehr (keine Passkontrollen im Schengenraum)
  • Euro
    Seit seiner Einführung die zweitwichtigsten Weltwährung, wird inzwischen von zwanzig Ländern als Zahlungsmittel benutzt
  • Europäische Zentralbank (EZB)

    Für die Geldpolitik zuständig, Inflationsbekämpfung als wichtigstes Ziel, nicht für Privatkunden sondern für den Bankenbereich zuständig
  • Hohe Leitzinsen der EZB

    Bedeutet für Verbraucher höhere Habenzinsen von Sparguthaben, aber auch teurere Kredite und gedämpfte Investitionstätigkeit
  • Für den Export aus der EU bedeutet ein starker Euro eine Herausforderung, vor allem beim Handel mit Ländern instabiler Währungen
  • Maastricht oder Konvergenzkriterien
    Voraussetzung für die Teilnahme am Euroraum (Inflationsrate, Neuverschuldung, Zinsniveau für Staatsanleihen)
  • Wirtschaftskrisen in Europa sind allgegenwärtig (Weltwirtschaftskrise 1929, Erdölkrise der 70er Jahre, Subprime Krise, Finanzkrise, Staatsschuldenkrise, Eurokrise)
  • Errichtung einer Bankenunion und harte Auflagen für Banken, strengere Haushaltsregeln und Austeritätspolitik haben einerseits geholfen, andererseits in einigen Ländern großen Unmut hervorgerufen
  • Wettbewerb und Konkurrenz

    In einer Marktwirtschaft erwünscht, aber oft durch staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen verzerrt
  • Kartell
    Eine Vereinbarung oder Absprache zwischen Konkurrenten, als Preiskartell absolut unerwünscht
  • Von einer echten Wirtschaftsunion sind wir weit entfernt, die Nationalstaaten beharren noch auf eigener Steuergesetzgebung und einige Staaten wünschen sich mehr Zuständigkeiten von Brüssel zurück an die Nationalstaaten
  • Einige Nicht-EU-Länder sind assoziiert (Schweiz/Norwegen/Türkei), einige Staaten haben erleichterten Zugang, z.B. solche die um EU-Mitgliedschaft angesucht haben