Themen der Studienbriefe im Modulabschnitt "Buchführung"
Einführung
Von der Bilanz zu den Konten
Erfolgsrechnung
Jahresabschlussbuchungen
Organisation der Buchführung
Lernergebnis des Modulabschnitts "Buchführung"
Grundlegende Buchführungsmethodik diskutieren und auf konkrete buchungsrelevante Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis anwenden
Rechnungswesen
Erfassung von Finanz- und Leistungsströmen sowie Beständen von Wirtschaftsgütern in Geldeinheiten
Aufgaben des Rechnungswesens
Dokumentation
Information
Kontrolle
Disposition (Planung)
Internes Rechnungswesen
Richtet sich an internen Adressatenkreis wie Vorstand oder Management
Externes Rechnungswesen
Richtet sich an externen Adressatenkreis wie Staat, Gläubiger etc.
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Buchführung für alle Kaufleute (§ 238 HGB)
Die Pflicht zur Buchführung ist auch in anderen Rechtsnormen wie Steuerrecht, Krankenhausbuchführungsverordnung und Pflegebuchführungsverordnung festgeschrieben
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Bestimmen die Praxis des externen Rechnungswesens über die konkreten Rechtsnormen hinaus
Buchführungsverordnung (§ 1 KHBV)
Rechtsvorschrift, die regelt, wie die Bücher zu führen sind
Pflegebuchführungsverordnung (§1 PBV)
Rechtsvorschrift, die regelt, wie die Bücher zu führen sind
Wie die Bücher zu führen sind, ist grundsätzlich in Rechtsvorschriften festgelegt
Eine Übersicht über die Gliederung der Rechtsnormen des HGB sowie einen Überblick über weitere relevante Rechtsquellen finden Sie im Skriptum „Buchführung", Kapitel 1
Regeln, die das gesamte externe Rechnungswesen, also auch die Bilanzierung, bestimmen
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind nur teilweise kodifiziert, also in eine Rechtsnorm gefasst
Vier Hauptgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein
Die Buchführung muss alle Geschäftsvorfälle erfassen
Die Buchführung darf keine Buchung vornehmen, ohne dass ein Beleg vorliegt
Die Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden
Sie können das interne und das externe Rechnungswesen hinsichtlich verschiedener Merkmale unterscheiden
Sie kennen Aufgaben und Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens
Sie können Rechtsquellen des Rechnungswesens recherchieren und ausgewählte Vorschriften zur Buchführung wiedergeben
Bilanz
Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens
Eigenkapital
Differenz zwischen Vermögen und Schulden
Eine Bilanz muss immer ausgeglichen sein
Passiva geben Auskunft über die Mittelherkunft, während Aktiva Auskunft über die Mittelverwendung geben
Bestandskonten
Konten, auf denen die Geschäftsvorfälle verbucht werden
Für Aktiva werden Aktivkonten und für Passiva Passivkonten geführt
Bestandskonten
Anstelle einer neuen Bilanz werden die Geschäftsvorfälle auf separaten Konten verbucht. Für jede Bilanzposition wird ein gleichnamiges Bestandskonto eingerichtet, Aktivkonten für Aktiva und Passivkonten für Passiva.
Häufig benötigte Bestandskonten
Aktivkonten: Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen (TAM), Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA), Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB), Waren, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen LL), Bank, Kasse
Passivkonten: Eigenkapital, Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VB LL)
Konten
Visualisierung von Soll (debit) auf der linken Seite und Haben (credit) auf der rechten Seite
Buchungssätze
1. Erfassung aller Geschäftsvorfälle
2. Nennung der Konten, die von einem Geschäftsvorfall berührt werden
3. Prinzip der doppelten Buchführung: Mindestens zwei Konten werden berührt, ein Konto nimmt im Wert zu, ein anderes nimmt ab
Soll und Haben
Soll-Konto nimmt zu, Haben-Konto nimmt ab (Aktivkonten)
Haben-Konto nimmt zu, Soll-Konto nimmt ab (Passivkonten)
Buchungssätze erstellen
1. Zuerst Soll-Konto, dann Haben-Konto
2. Soll- und Haben-Betrag sind stets gleich hoch
Buchungssätze für Geschäftsvorfälle
Kauf eines Kopiergeräts auf Ziel
Überweisung für Lieferantenrechnung
Verkauf eines gebrauchten Computers
Begleichen einer Lieferantenrechnung per Banküberweisung
Kunde begleicht Rechnung per Banküberweisung
Überweisung einer Tilgungsrate für Darlehensschuld
Umwandlung einer Lieferantenschuld in ein Darlehen