exportsubventionen

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    • Jedes StĂŒck Ware, das ein inlĂ€ndischer Exporteur ins Ausland liefert, wird vom Staat bezuschusst.
    • Wenn wir eine Exportsubvention von 100% zahlen, der Staat den Exportpreis also auf null senkt, könnten wir unsere Waren quasi ins Ausland verschenken.
    • bspw. Damit die Produzenten den inlĂ€ndischen Konsumenten nun ĂŒberhaupt noch etwas verkaufen können, mĂŒssen diese den Preis Ps zahlen. (Preis, der im Ausland gezahlt wird.)
    • bspw. Als unmittelbare Folge sinkt die Nachfrage von N1 auf N2, die Konsumentenrente sinkt um B und C auf A - ein klarer Wohlfahrtsverlust fĂŒr die Konsumenten.
    • Die Kosten der Subvention werden vom Steuerzahler getragen.
    • Die Höhe der Subvention lĂ€sst sich einfach ermitteln, indem man die Höhe des Subventionssatzes mit der Menge der exportierten GĂŒter multipliziert.
    • bspw. Die Menge der exportierten GĂŒter is A2-N2, die Höhe des Subventionssatzes ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis, den die Produzenten im Inland erhalten (Ps) und dem Preis, zu dem das Produkt im Ausland verkauft wird (P*s).
    • Zuwachs an Produzentenrente geht entweder auf Kosten der Konsumenten (FlĂ€che B) oder wird vom Steuerzahler bezahlt (FlĂ€chen C und D).
    • bspw. E, K und J bleiben als echter Wohlfahrtsverlust ĂŒbrig - Kosten der Subvention, denen kein Zuwachs an Produzentenrente gegenĂŒbersteht. (Der Teil der Produktion, der zu einem Preis verkauft wird, der noch unter den tatsĂ€chlichen Kosten der Produktion liegt.)
    • Die inlĂ€ndische Volkswirtschaft als Ganzes erleidet einen Verlust an Wohlfahrt.