—> Pamphlet des Abbé Sieyès aus der Anfangszeit der französischen Revolution thematisiert die fehlenden Mitbestimmungsrechte des 3. Standes in der französischen Monarchie
In der Frühen Neuzeit lebten ein Drittel der Bevölkerung in Städten, von denen 90% Kleinstädte waren.
Stadt unterschied sich von anderen Gemeinden mit dem Stadtrecht.
Städte und Stadtrecht entstanden im 12. Jahrhundert in Abgrenzung zum Landrecht, wobei oft vorhandene rechtliche Grundlagen Marktrecht und Gerichtsbarkeit waren.
Einwohner einer Ansiedlung schlossen sich zusammen und bildeten einen Rechtsverband, die Bürgerschaft, dafür leisten sie Bürgereid.
Nicht alle Bürgerinnen besaßen Bürgerrecht.
Vermindertes Bürgerrecht—> Inhaberinnen unterschieden sich von Vollbürgerinnen - zahlreiche Menschen weder volles noch mindestes Bürgerrecht.
Ehefrauen und Töchter hatten nicht die gleichen Rechte wie männliche Bürger.
Die ländliche Bevölkerung lebte meist in feudaler Abhängigkeit vom Grundbesitzer, der Form der Abhängigkeit war regional unterschiedlich groß.
Körperschaft mit Selbstverwaltungsrechten, politischen Funktionen, verfügte über Normsetzungs- und Sanktionsgewalt.
Dorfgericht—> lokale Konfliktregelungsinstanz.
Besitz Hofstelle Voraussetzung für die vollberechtigte Partizipation an den gemeindlichen Rechten und Pflichten.
Der Rest der Bevölkerung war ausgeschlossen vom Mitbestimmungsrecht und Nutzungsrecht.
Grundherrschaft Einfluss auf Besetzung wichtiger Gemeindeämter.