Bürger, Bauern, Stadt und Land

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  • —> Pamphlet des Abbé Sieyès aus der Anfangszeit der französischen Revolution thematisiert die fehlenden Mitbestimmungsrechte des 3. Standes in der französischen Monarchie
  • In der Frühen Neuzeit lebten ein Drittel der Bevölkerung in Städten, von denen 90% Kleinstädte waren.
  • Stadt unterschied sich von anderen Gemeinden mit dem Stadtrecht.
  • Städte und Stadtrecht entstanden im 12. Jahrhundert in Abgrenzung zum Landrecht, wobei oft vorhandene rechtliche Grundlagen Marktrecht und Gerichtsbarkeit waren.
  • Einwohner einer Ansiedlung schlossen sich zusammen und bildeten einen Rechtsverband, die Bürgerschaft, dafür leisten sie Bürgereid.
  • Nicht alle Bürgerinnen besaßen Bürgerrecht.
  • Vermindertes Bürgerrecht—> Inhaberinnen unterschieden sich von Vollbürgerinnen - zahlreiche Menschen weder volles noch mindestes Bürgerrecht.
  • Ehefrauen und Töchter hatten nicht die gleichen Rechte wie männliche Bürger.
  • Die ländliche Bevölkerung lebte meist in feudaler Abhängigkeit vom Grundbesitzer, der Form der Abhängigkeit war regional unterschiedlich groß.
  • Körperschaft mit Selbstverwaltungsrechten, politischen Funktionen, verfügte über Normsetzungs- und Sanktionsgewalt.
  • Dorfgericht—> lokale Konfliktregelungsinstanz.
  • Besitz Hofstelle Voraussetzung für die vollberechtigte Partizipation an den gemeindlichen Rechten und Pflichten.
  • Der Rest der Bevölkerung war ausgeschlossen vom Mitbestimmungsrecht und Nutzungsrecht.
  • Grundherrschaft Einfluss auf Besetzung wichtiger Gemeindeämter.
  • Gemeindebesitzer hoher Stellenwert (Weiden, Teichen...)
  • Hausgesellschaft = kleinste soziale Einheit.
  • Bürger und Bauern
  • dörfliche Gesellschaft geteilt in:
    • Oberschicht (Dorfehrbarkeit)
    • Mittelschicht (Hofbauern mit ausreichend Lebensgrundlage)
    • unterbäuerliche Schicht (keine eigene bzw. volle Hofstelle)