Die Kapitel 3 und 4 des Lehrbuchs befassen sich mit den Akteuren des privaten Gesellschaftsrechts (Kapitel 3) und spezifischen wirtschaftlichen Phänomenen des Wirtschaftsrechts (Kapitel 4)
Das Verhältnis zwischen BGB und HGB beruht auf Gegenseitigkeit: Das HGB beabsichtigt nicht, die Gewerberegeln des BGB vollständig zu ersetzen, sondern nur im Einzelfall zu ergänzen oder zu ändern
Das BGB verwendet den Begriff des Unternehmers (§ 14 BGB), der weiter reicht als der des Kaufmanns, der nur für das HGB und das Handelsrecht relevant ist
Das Handelsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Verzeichnis über handelsrechtlich bedeutsame Tatsachen und Rechtsverhältnisse kaufmännischer Unternehmen sowie deren Inhaber
Die rechtliche Bedeutung der Firma, das System zur Bildung einer Firma und die Vorschriften über die Zulässigkeit der Firmenbildung sollten bekannt sein