Öffentliches Recht

Subdecks (2)

Cards (151)

  • Die Verfassung ist das höchste Gesetz und hat Vorrang vor allen anderen Gesetzen.
  • Staatsform = verfassungsrechtliche Grundform des Staates 
  • Monokratie = Herrschaft eines Einzelnen (Diktatur
    Aristokratie = Herrschaft einer (kleinen) Gruppe von Personen (Ständestaat
    Demokratie = Volksherrschaft (Art. 20 (2) GG)
  • Monarchie = Staatsoberhaupt nach Erbfolge 
    Republik = alle Staatsformen, die keine Monarchie sind (durch Wahl im Amt
     
  • Einheitsstaat/Zentralstaat = nur der Gesamtstaat erfüllt die drei Elemente Lehre
  • Bundesstaat = besteht aus dem Bund (Zentralstaat) und den Ländern (Gliedstaaten), die beide jeweils die drei Elemente Lehre erfüllen 
  • Staatenverbund = Vereinigung von Staaten politischer Natur (z.B. die EU
  • Staatenbund = nur die Länder haben Staatsqualität, nicht aber der Bund.             
    Zweck nach außen ist der Schutz des Bundesgebietes und nach innen der Frieden zwischen den Staaten 
  • Artikel 79 GG (Ewigkeitsklausel
    Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur im Wortlaut möglich oder als Ergänzung. 
  • Die Ewigkeitsklausel schützt folgendes vor Änderung:
    • Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung 
    • die Grundrechte (Art. 1-20 GG) 
    • das Grundgesetz selbst 
    • die Gliederung des Bundes in Länder
  • Drei Elemente Lehre
    1. Staatsgebiet (Erdoberfläche, Grenzen, Bewohnbar)
    2. Staatsvolk (Schicksalsgemeinschaft, Staatsangehörigkeit)
    3. Staatsgewalt (Effektiv vor Legitim, Herrschaft über Land und Leute, Gewaltmonopol)
    4. (Verfassung)
  • Staatsformmerkmale
    • Bundesstaat
    • Demokratie
    • Rechtsstaat
    • Sozialstaat
    • Republik
  • Staatsformmerkmal
    Verfassungsgrundsätze, die allen Staatsorganen eine generelle Richtung ihrer Tätigkeit vorgeben
  • Staatsziel
    Definition eines Ziels, das ein Staatsgebilde versucht zu erreichen. Es ist in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben, aber es braucht konkrete Umsetzung durch Gesetze und Verordnungen
  • Bundesstaat
    • Sowohl der Bund wie auch die einzelnen Länder erfüllen die drei Elemente Lehre
    • Vertikale Gewaltenteilung (Aufteilung der Aufgaben auf Bund und Länder) verhindert Machtbündelung beim Bund
    • Weder dem Bund noch Ländern steht alle Staatsgewalt zur Verfügung
  • Begriffe des Bundesstaatsprinzips
    • Staatsqualität
    • Einheitliche Struktur
    • Homogenitätsprinzip
    • Subsidiaritätsprinzip
    • Bundestreue/Bundeszwang
    • Vertikale Gewaltenteilung
    • Mitwirkung der Länder
  • Homogenitätsprinzip
    Die fünf Staatsformmerkmale müssen auch in den Verfassungen der Länder vorliegen
  • Subsidiaritätsprinzip
    Regelungen sollten immer auf der niedrigsten Ebene getroffen werden; so niedrig wie möglich, so hoch wie nötig
  • Bundeszwang
    1. Bundesregierung stellt Tatbestand fest
    2. Bundesregierung beschließt, ob Bundeszwang angewendet werden soll
    3. Bundesregierung beschließt, wie Bundeszwang ausgeübt wird
    4. Vor Durchführung muss die Zustimmung des Bundesrats eingeholt werden
    5. Durchführung des Bundeszwangs
  • Demokratieprinzip
    • Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
    • Legitimationskette: Alle Staatsgewalt muss (un)mittelbar vom Volk legitimiert sein
    • Deutschland hat eine mittelbare Demokratie
  • Begriffe des Demokratieprinzips
    • Volkssouveränität
    • Wahlrechtsgrundsätze
    • Öffentliche Meinungsbildung
    • Streitbare Demokratie
    • Freiheitlich demokratische Grundordnung
    • Direkte Demokratie
  • Streitbare Demokratie
    Die Demokratie in Deutschland muss mit allen verfassungsrechtlichen Mitteln verteidigt werden
  • Freiheitlich demokratische Grundordnung

    Besteht aus allen Merkmalen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips
  • Rechtsstaatsprinzip
    • Garantie der Grundrechte
    • Horizontale Gewaltenteilung
    • Rechtsbindung
    • Gesetzesvorbehalt
    • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
    • Effektiver Rechtsschutz
  • Horizontale Gewaltenteilung
    Aufteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative
  • Rechtsbindung
    Gesetzesvorbehalt und Gesetzesvorrang
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
    Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden
  • Effektiver Rechtsschutz

    Jeder muss die Möglichkeit haben, seine Rechte vor Gericht durchzusetzen
  • Volksentscheid in Hamburg
    1. Volksinitiative
    2. Volksbegehren
    3. Volksentscheid
  • Das Rechtsstaatsprinzip ist in den Artikeln 1 (3), 19 (4), 20 (2), (3) GG festgehalten und zählt zu den Grundentscheidungen des Grundgesetzes
  • Begriffe des Rechtsstaatsprinzips
    • Garantie der Grundrechte
    • Horizontale Gewaltenteilung
    • Rechtsbindung
    • Wesentlichkeitstheorie
    • Rechtssicherheit
    • Rechtsschutz
    • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Gesetzesvorbehalt
    Kein Handeln ohne Gesetz
  • Gesetzesvorrang
    Kein Handeln gegen das Gesetz
  • Echte Rückwirkung
    Betrifft Sachverhalte, die bereits abgeschlossen sind und sind grundsätzlich unzulässig
  • Unechte Rückwirkung
    Betrifft einen Sachverhalt, der noch nicht abgeschlossen ist und ist grundsätzlich zulässig
  • Wenn die Rechte eines Bürgers durch den Staat verletzt wurden, dann kann das auf dem Rechtsweg verfolgt werden
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
    Gilt für jedes staatliche Handeln, also z.B. auch beim Erlass von Gesetzen, bei Verwaltungsakten, Realakten, …
  • Prüfungsschritte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
    1. Legitimer Zweck
    2. Geeignetheit
    3. Erforderlichkeit
    4. Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit
  • Das Sozialstaatsprinzip ist in Art. 20 (1) GG verankert und ist eine Staatszielbestimmung, die zu keinen Ansprüchen der Bürger gegen den Staat führt
  • Beispiele für die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips
    • Soziale Marktwirtschaft
    • Transferleistungen (Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld, ALG, …)
    • Sozialversicherungen
    • Förderungen von Bildung durch BAföG
    • Werbungskosten, Sonderausgaben, Grundfreibetrag, …