Gesetzgebungsverfahren der EU
1. Anliegen wird an die EU herangetragen
2. Europäische Kommission macht Vorschlag und leitet diesen an das EU-Parlament und den Ministerrat weiter
3. Parlament berät und leitet Standpunkt an Ministerrat weiter
4. Erste Lesung: Ministerrat billigt oder es kommt zu zweiter Lesung
5. Zweite Lesung: Parlament berät und nimmt Änderungswünsche an, lässt es scheitern oder macht Änderungsvorschläge
6. Wenn Ministerrat mit Änderungen nicht einverstanden, wird Vermittlungsausschuss einberufen
7. Wenn im Vermittlungsausschuss keine Einigung, ist Prozess gescheitert