1. Lektion Gör

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  • Staatsgewalt
    Die Handlungsformen, die der Staat zur Erreichung seiner Aufgaben einsetzten kann (z.B. Gericht erlässt ein Urteil, Ein Polizist hält einen LKW an, der Nationalrat beschließt ein Gesetz)
  • Staatsgewalten
    • Gesetzgebung
    • Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit)
  • Staatsfunktionen
    Legislative, Exekutive und Judikative
  • In einer Demokratie geht die gesamte Staatsgewalt mittelbar oder unmittelbar vom Volk aus
  • Mittelbar
    Das Bundesvolk wählt den Nationalrat der Gesetze bestimmt
  • Unmittelbar
    In einer Volksabstimmung wird ein Gesetz beschlossen
  • In Österreich ist die Staatsgewalt auf Bund und Länder aufgeteilt (Bundesstaat; Kompetenzverteilung Art 1015 B-VG)
  • Gewaltenteilung
    Verteilung der Staatsaufgaben soll dafür sorgen, dass staatliche Macht begrenzt ist und, dass ein Missbrauch verhindert wird
  • Checks and balances
    Wechselseitige Kontrolle und Abhängigkeit sollen Machtmissbrauch verhindern
  • Gebietskörperschaften
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die alle Personen mit örtl. Bezug erfassen
  • In Österreich sind Bund, Länder und Gemeinden Gebietskörperschaften
  • Bezirke, Stadtteile und Ortschaften sind keine Gebietskörperschaften
  • Bund
    Umfasst gesamtes Staatsgebiet, Gesetzgebungsorgane: NR und BR, Verwaltung: Bundesregierung (BReg), Bundesminister (BM) und Bundespräsident (BPräs), Gerichtsbarkeit: Ordentliche Gerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit & Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Länder
    Gesetzgebungsorgane: Landtage, Oberste Verwaltungsorgane: Landesregierung (LReg), Gerichtsbarkeit: LVwG, Wirken durch Bundesrat an Bundesgesetzgebung mit
  • Gemeinden
    Verwaltung in bestimmten Bereichen, Nehmen nicht an Legislative und Judikative teil, Wichtige Vw-Aufgaben erledigen sie autonom im eigenen Wirkungsbereich, An Gesetze und Verordnungen gebunden, Oberste Organe: Bürgermeister, Gemeinderat, Gemeindevorstand
  • Verfassung
    Summe der Rechtsvorschriften, die die Grundregeln des Staatswesens festlegen; "Spielregelverfassung"
  • Formelles Verfassungsrecht
    • Entsteht aufgrund bestimmter Erzeugungsregeln und kommt nicht auf Inhalt an
  • Materielles Verfassungsrecht
    • Bestimmt sich nach Inhalt der Regelungen (Bestimmungen die den Aufbau des Staates, den Gesetzgebungsprozess und Grundrechte festlegen)
  • In Österreich ist "Verfassung" bzw. "Verfassungsrecht" auf besondere "Rechtsqualität", nicht auf inhaltliche Regelung abgestellt
  • Entstehungsbedingungen für Verfassungsrecht in Österreich
    • Anwesenheit halbe NR Abgeordnete (Präsenzquorum)
    • Zustimmung 2/3 NR Abgeordnete (Konsensquorum)
    • Ausdrücklich als ,,Verfassungsrecht" bezeichnet
    • Unter bestimmten Umstände Zustimmung des BR notwendig
  • Wichtige Verfassungsgesetze in Österreich
    • B-VG 1920
    • StGG 1867
    • EMRK
    • Finanzverfassungsgesetz F-VG
    • Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen (z.B. § 1 DSG)
  • Stufenbau der Rechtsordnung

    Höherrangiges Recht enthält Erzeugungsregeln für niederrangiges Recht, Höherrangiges Recht liegt vor, wenn es anderes Recht aufheben/abändern kann von diesem aber selbst nicht aufgehoben oder abgeändert werden kann
  • Stufenbau der Rechtsordnung in Österreich
    • Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung
    • Europäisches Unionsrecht (primäres/sekundäres)
    • Bundesverfassung
    • Landesverfassung
    • Bundesgesetz
    • Landesgesetz
    • Verordnung
    • Urteil, Bescheid, AufVBZ
  • Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung
    Baugesetze der Verfassung, Kern des österreichischen Verfassungsrechts, Nicht explizit festgelegt, sondern ergeben sich aus dem Gesamtzusammenhang aller Bestimmungen der Bundesverfassung, Im Stufenbau über einfachem Verfassungsrecht
  • Gesamtänderung Bundesverfassung
    Tiefgreifende Umgestaltung Grundprinzipien, Gravierende Änderung im Verhältnis der Grundprinzipien zueinander, Bedingungen (Art. 44 Abs. 1 B-VG) und obligatorische Volksabstimmung (Art. 44 Abs. 3 B-VG) notwendig
  • Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung
    • Demokratisches Prinzip
    • Republikanisches Prinzip
    • Bundesstaatliches Prinzip
    • Rechtsstaatliches Prinzip
  • Demokratisches Prinzip
    Österreich ist eine repräsentative, parlamentarische Demokratie, Elemente der unmittelbaren/direkten Demokratie: Volksbegehren, Volksabstimmung, Volksbefragung
  • Republikanisches Prinzip
    Österreich ist Republik, nicht Monarchie, Staatsoberhaupt auf bestimmte Zeit vom Volk gewählt, rechtlich und politisch verantwortlicher Organwalter, Amtswalter dürfen keine privaten Interessen im Namen des Staates oder mit staatlichen Mitteln verfolgen
  • Bundesstaatliches Prinzip
    Österreich ist ein Bundesstaat, Rechtssetzungskompetenzen sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, Bund hat bedeutendere Gesetzgebungskompetenzen, Bundesgesetze und Landesgesetze sind gleichrangig, Länder wirken indirekt durch Bundesrat an Bundesgesetzgebung mit, Länder spielen in der Vollziehung wichtige Rolle
  • Die Länder wirken indirekt durch die Bestimmung von Mitgliedern im Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit
  • Der Bund ist zwar für die ordentlichen Gerichte zuständig, der überwiegende Teil der Vollziehung wird aber von den LVwG und den Landesbehörden besorgt
  • Zu den Kompetenzen der Verwaltung der Länder gehören viele Kontrollmöglichkeiten
  • Beispiele einer Änderung des Bundesstaatlichen Prinzips
    • die Abschaffung der Landtage oder Landesgesetzgebung
    • Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen zum Bund
  • Der Beitritt zur EU hat das bundesstaatliche Prinzip verändert, weil weitreichende Kompetenzen von Bund und Ländern zur EU transferiert wurden
  • Die EU ist Bundesstaatenblind, d.h. dass es den Mitgliedsstaaten überlassen ist, wie sie Unionsrecht umsetzen
  • Wenn ein Bundesland säumig ist, geht die Zuständigkeit an den Bund über
  • Rechtsstaat
    Ein Staat, in dem das Zusammenleben der Menschen durch Rechtsregeln bestimmt wird, deren Durchsetzung dem Staat vorbehalten ist, in dem die Staatsgewalt an Rechtsvorschriften gebunden ist und ihr Handeln von den Rechtsunterworfenen einer Überprüfung durch Gerichte zugeführt werden kann
  • Materieller Rechtsstaat
    Ein Staat, dessen Rechtsordnung auf verschiedenen inhaltlichen Wertvorstellungen (Gerechtigkeit, Humanität, Freiheit) basiert
  • Legalitätsprinzip
    Die gesamte Vollziehung darf nur aufgrund der Gesetze und unter der Bindung an diese ausgeübt werden
  • Ein dem Legalitätsprinzip nicht entsprechendes Gesetz kann vom VfGH wegen Verstoß gegen Art 18 B-VG aufgehoben werden