Grundprinzipien der Bundesverfassung

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  • Bundesverfassung
    Die „Verfassungsurkunde" (das Stammgesetz) der österreichischen Bundesverfassung ist das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus dem Jahr 1920
  • Neben dem B-VG als Stammgesetz existieren eine größere Anzahl von Bundesverfassungsgesetzen
  • Manche einfache Bundesgesetze enthalten einzelne Verfassungsbestimmungen
  • Grundprinzipien der Bundesverfassung
    Den Kern des österreichischen Verfassungsrechts stellen die „Grundprinzipien der Bundesverfassung" dar, auch „Baugesetze der Bundesverfassung" genannt
  • Wichtigste Grundprinzipien der Verfassung
    • Demokratie
    • Rechtsstaat
    • Republik
    • Bundesstaat
  • Die Grundprinzipien stehen im Stufenbau der Rechtsordnung über dem sonstigen Verfassungsrecht
  • Eine Abschaffung oder wesentliche Änderung dieser Grundprinzipien (eine sogenannte „Gesamtänderung" der Bundesverfassung) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich
  • Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedarf zusätzlich zur Zweidrittelmehrheit im Nationalrat einer Volksabstimmung
  • Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 führte zu einer wesentlichen Veränderung der Grundprinzipien der Demokratie, des Bundesstaats und des Rechtsstaats
  • Demokratie
    Österreich ist als Demokratie eingerichtet, das bedeutet, dass die Rechtsunterworfenen das Recht grundsätzlich selbst „erzeugen" oder zumindest auf sie rückführbar sein muss
  • Parlamentarische Demokratie

    Österreich ist als parlamentarische Demokratie eingerichtet, das bedeutet, dass die Gesetze vom Parlament beschlossen werden
  • Direktdemokratische Elemente in Österreich
    • Volksbefragung
    • Volksabstimmung
    • Volksbegehren
  • Legalitätsprinzip
    Verwaltung und Gerichtsbarkeit dürfen nur auf Grund der Gesetze tätig werden, alle Akte müssen den Gesetzen entsprechen
  • Die Parlamente haben die Verwaltung und Gerichtsbarkeit durch hinreichend genau formulierte Gesetze an ihren Willen zu binden
  • Die Verwaltung ist den Parlamenten gegenüber rechtlich und politisch verantwortlich
  • Gesetze
    Bestimmen genau das Handeln der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, je nach der geregelten Sachmaterie
  • Strafbestimmungen
    Müssen genau geregelt sein, damit der Einzelne weiß, wann er warum bestraft wird
  • Beurteilungsspielräume
    Können den Verwaltungsbehörden und Gerichten in anderen Bereichen eingeräumt werden
  • Die Verwaltung ist den Parlamenten gegenüber verantwortlich
  • Rechtsstaat
    • Rechtsordnung hat inhaltliche Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns durch Gesetze
    • Einrichtungen wie Gerichte garantieren Sicherung und Durchsetzung der Gesetze
  • Jeder Akt eines staatlichen Organs muss in der Verfassung begründet und auf diese rückführbar sein
  • Rechtsstaatliches Prinzip
    • Bindung der Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) an das Gesetz (Legalitätsprinzip)
    • Garantie der Einhaltung von Verfassung und Gesetz durch Institutionen und Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Gewaltenteilung
    • Trennung zwischen den drei Staatsgewalten Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
    • Wechselseitige Abhängigkeit und Kontrolle der Staatsgewalten
  • Der Staat ist nicht nur horizontal auf die drei Staatsfunktionen aufgeteilt, sondern auch vertikal durch die Aufteilung der Staatsgewalt auf Bund und Länder
  • Grundrechte
    • Sollen dem Einzelnen eine Sphäre der Freiheit von staatlichem Handeln gewährleisten
  • Republikanisches Prinzip
    Staatsoberhaupt ist auf Zeit gewählt und politisch sowie rechtlich verantwortlich
  • Bundesstaatliches Prinzip
    • Aufteilung der Staatsfunktionen auf Bund und Länder
    • Länder haben relative Verfassungsautonomie