Den Kern des österreichischen Verfassungsrechts stellen die „Grundprinzipien der Bundesverfassung" dar, auch „Baugesetze der Bundesverfassung" genannt
Wichtigste Grundprinzipien der Verfassung
Demokratie
Rechtsstaat
Republik
Bundesstaat
Die Grundprinzipien stehen im Stufenbau der Rechtsordnung über dem sonstigen Verfassungsrecht
Eine Abschaffung oder wesentliche Änderung dieser Grundprinzipien (eine sogenannte „Gesamtänderung" der Bundesverfassung) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich
Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedarf zusätzlich zur Zweidrittelmehrheit im Nationalrat einer Volksabstimmung
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 führte zu einer wesentlichen Veränderung der Grundprinzipien der Demokratie, des Bundesstaats und des Rechtsstaats
Demokratie
Österreich ist als Demokratie eingerichtet, das bedeutet, dass die Rechtsunterworfenen das Recht grundsätzlich selbst „erzeugen" oder zumindest auf sie rückführbar sein muss
Parlamentarische Demokratie
Österreich ist als parlamentarische Demokratie eingerichtet, das bedeutet, dass die Gesetze vom Parlament beschlossen werden
Direktdemokratische Elemente in Österreich
Volksbefragung
Volksabstimmung
Volksbegehren
Legalitätsprinzip
Verwaltung und Gerichtsbarkeit dürfen nur auf Grund der Gesetze tätig werden, alle Akte müssen den Gesetzen entsprechen
Die Parlamente haben die Verwaltung und Gerichtsbarkeit durch hinreichend genau formulierte Gesetze an ihren Willen zu binden
Die Verwaltung ist den Parlamenten gegenüber rechtlich und politisch verantwortlich
Gesetze
Bestimmen genau das Handeln der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, je nach der geregelten Sachmaterie
Strafbestimmungen
Müssen genau geregelt sein, damit der Einzelne weiß, wann er warum bestraft wird
Beurteilungsspielräume
Können den Verwaltungsbehörden und Gerichten in anderen Bereichen eingeräumt werden
Die Verwaltung ist den Parlamenten gegenüber verantwortlich
Rechtsstaat
Rechtsordnung hat inhaltliche Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns durch Gesetze
Einrichtungen wie Gerichte garantieren Sicherung und Durchsetzung der Gesetze
Jeder Akt eines staatlichen Organs muss in der Verfassung begründet und auf diese rückführbar sein
Rechtsstaatliches Prinzip
Bindung der Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) an das Gesetz (Legalitätsprinzip)
Garantie der Einhaltung von Verfassung und Gesetz durch Institutionen und Rechtsschutzmöglichkeiten
Gewaltenteilung
Trennung zwischen den drei Staatsgewalten Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
Wechselseitige Abhängigkeit und Kontrolle der Staatsgewalten
Der Staat ist nicht nur horizontal auf die drei Staatsfunktionen aufgeteilt, sondern auch vertikal durch die Aufteilung der Staatsgewalt auf Bund und Länder
Grundrechte
Sollen dem Einzelnen eine Sphäre der Freiheit von staatlichem Handeln gewährleisten
Republikanisches Prinzip
Staatsoberhaupt ist auf Zeit gewählt und politisch sowie rechtlich verantwortlich
Bundesstaatliches Prinzip
Aufteilung der Staatsfunktionen auf Bund und Länder