Öffentliches Recht

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  • Öffentliches Recht
    Befasst sich mit dem Staat und den Rechtsbeziehungen zwischen dem Einzelnen und dem Staat
  • Bereiche des öffentlichen Rechts
    • Verfassungsrecht
    • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
    Beschäftigt sich mit dem Aufbau des Staates (Staatsorganisationsrecht) und garantiert durch Grundrechte fundamentale Rechte des Einzelnen gegenüber der Ausübung staatlicher Gewalt
  • Verwaltungsrecht
    Umfasst Rechtsvorschriften, die im öffentlichen Interesse das Verhalten bzw. die Rechtsstellung einzelner natürlicher oder juristischer Personen regeln
  • Verfassungsrecht hat eine übergeordnete Stellung im Stufenbau der Rechtsordnung
  • Verfassungsrecht regelt, wie staatliche Rechtsakte "erzeugt" werden können und alle staatlichen Rechtsakte den Anforderungen der Verfassung entsprechen müssen
  • Grundprinzipien der Bundesverfassung
    Konstituieren Österreich als demokratischen Rechtsstaat und Bundesstaat
  • Neben dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) gibt es weitere verfassungsrechtliche Bestimmungen außerhalb dieser "Verfassungsurkunde"
  • Rum man das Staatsbürgerschaftsrecht dem Verwaltungsrecht zurechnen kann
  • Bundesverfassung
    Die "Verfassungsurkunde" (das Stammgesetz) der österreichischen Bundesverfassung ist das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus dem Jahr 1920
  • Es gibt verfassungsrechtliche Bestimmungen auch außerhalb des B-VG als "Verfassungsurkunde"
  • Neben dem B-VG als Stammgesetz existieren
    • Bundesverfassungsgesetze
    • Einzelne Verfassungsbestimmungen in einfachen Bundesgesetzen
  • All diese Bundesverfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen stehen im gleichen Rang wie das B-VG
  • Grundprinzipien der Bundesverfassung
    Auch "Baugesetze der Bundesverfassung" genannt
  • Wichtigste Grundprinzipien
    • Demokratie
    • Rechtsstaat
    • Republik
    • Bundesstaat
  • Grundprinzipien stehen über sonstigem Verfassungsrecht
  • Gesamtänderung der Bundesverfassung erfordert Volksabstimmung
  • Durch EU-Beitritt 1995 wurden Grundprinzipie wesentlich verändert
  • Demokratie
    Österreich ist als Demokratie eingerichtet, d.h. das Recht geht vom Volk aus
  • Parlamentarische Demokratie

    Gesetze werden vom Parlament beschlossen, das vom Volk gewählt wird
  • Direktdemokratische Elemente
    • Volksbefragung
    • Volksabstimmung
    • Volksbegehren
  • Direktdemokratische Elemente führen nicht unmittelbar zu Gesetzen
  • Legalitätsprinzip: Verwaltung und Gerichtsbarkeit dürfen nur auf Grund der Gesetze tätig werden
  • Parlamente haben Verwaltung und Gerichtsbarkeit durch hinreichend genau formulierte Gesetze zu binden
  • Rechtsstaat
    Rechtsordnung hat inhaltliche Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns durch Gesetze (Gesetzesstaat), Gerichte garantieren Sicherung und Durchsetzung der Gesetze (Rechtsschutzstaat)
  • Jeder Akt eines staatlichen Organs muss in der Verfassung begründet und auf diese rückführbar sein
  • Gewaltenteilung: Trennung zwischen Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
  • Wechselseitige Abhängigkeit und Kontrolle der Staatsgewalten ("checks and balances")
  • Gewaltenteilung
    Trennung zwischen den drei Staatsgewalten (Staatsfunktionen) Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung
  • Für die drei Staatsgewalten sind jeweils eigene Organe eingerichtet (organisatorische Gewaltenteilung)
  • Es dürfen keine Mischorgane errichtet werden (dh zB Verwaltungsbehörden dürfen nicht zugleich Gerichte sein)
  • Die drei Staatsgewalten stehen in der Bundesverfassungsordnung aber nicht beziehungslos nebeneinander
  • Die drei Staatsgewalten wirken in einem System wechselseitiger Abhängigkeit und Kontrolle („checks and balances") zusammen
  • Die Gewaltenteilung zeigt sich auch im bundesstaatlichen Aufbau (vertikal) durch die Aufteilung der Staatsgewalt auf Bund und Länder
  • Wesentlicher Gehalt einer rechtsstaatlichen Verfassung ist auch der Bestand von Grundrechten
  • Grundrechte
    Sollen dem Einzelnen eine Sphäre der Freiheit von staatlichem Handeln gewährleisten
  • Die verschiedenen grundrechtlichen Garantien der Bundesverfassung begrenzen das staatliche Handeln
  • Republikanisches Prinzip
    Kern ist die Stellung des Staatsoberhauptes, also in Österreich des Bundespräsidenten
  • Im Gegensatz zu einem Monarchen ist das Staatsoberhaupt in einer Republik auf Zeit gewählt und politisch sowie rechtlich verantwortlich
  • Der Bundespräsident wird unmittelbar vom Volk für sechs Jahre gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl zulässig ist