Das Volk wählt das Parlament, das dann die Gesetze erlässt
Das österreichische Bundesparlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat
Nationalrat
Wird vom Bundesvolk direkt gewählt und ist der unmittelbar demokratisch legitimierte Bundesgesetzgeber
Wahlgrundsätze für den Nationalrat
Allgemeines Wahlrecht
Gleiches Wahlrecht
Unmittelbares Wahlrecht
Persönliches Wahlrecht
GeheimesWahlrecht
Freies Wahlrecht
Verhältniswahlrecht
Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2016 die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl unter anderem wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl aufgehoben
Freies Mandat der Abgeordneten
Abgeordnete sind nicht an Wählerinstruktionen und auch nicht an ihre politischen Parteien gebunden
Als verfassungskonform wird eine freiwillige "Klubdisziplin" angesehen
Regelungen über die parlamentarische Gesetzgebung sind Kern der Demokratie, weil die Erlassung von Gesetzen die Hauptaufgabe der Parlamente ist
Freies Mandat
Abgeordnete sind nicht an Wählerinstruktionen und auch nicht an ihre politischen Parteien gebunden
Rechtlicher Zwang zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten ("Fraktionszwang" oder "Klubzwang") ist verfassungswidrig
Freiwillige "Klubdisziplin"
Als verfassungskonform angesehen
Abgeordnete schließen sich in der Regel der eigenen Parteilinie an, die im jeweiligen "Parlamentsklub" gefunden wird
Solche Mechanismen organisierter Mehrheiten sind unerlässlich, um auf parlamentarischer Ebene Verhandlungen führen zu können
Die Bundesgesetzgebung wird von Nationalrat und Bundesrat gemeinsam ausgeübt
Die Landesgesetzgebung wird von den Landtagen ausgeübt
Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) regelt, für welche Materien die Gesetzgebungszuständigkeit beim Bund (Nationalrat und Bundesrat) und für welche Materien sie bei den Ländern (Landtag) liegt
Die 183 Nationalratsabgeordneten werden vom Bundesvolk nach den Grundsätzen des Wahlrechts (allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim) gewählt
Der Bundesrat besteht aus Vertretern der Länder, die von den jeweiligen Landtagen entsandt werden
Der Bundesrat wird nach jeder Landtagswahl teilweise erneuert und bleibt im Gegensatz zum Nationalrat kontinuierlich bestehen
Initiativrecht
Das Recht, einen Gesetzesvorschlag einzubringen
Wer das Initiativrecht hat
Bundesregierung (Regierungsvorlage)
Mitglieder des Nationalrats (durch einen Initiativantrag von fünf Abgeordneten)
Bundesrat
Bundesvolk (durch Volksbegehren)
In der Praxis werden die meisten Gesetzesvorschläge in den Bundesministerien erarbeitet (Ministerialentwürfe) und von der Bundesregierung als Regierungsvorlagen dem Nationalrat vorgelegt
Präsenzquorum
Anwesenheit eines Drittels der Nationalratsabgeordneten
Konsensquorum
Zustimmung der unbedingten einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Für Bundesverfassungsgesetze ist die Anwesenheit der Hälfte der Nationalratsabgeordneten (Präsenzquorum) und die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (Konsensquorum) Voraussetzung
Suspensives Veto
Das Wirksamwerden eines Gesetzesbeschlusses kann nur verzögert, nicht aber endgültig verhindert werden
Erhebt der Bundesrat innerhalb von acht Wochen keinen begründeten Einspruch (= Veto), erfolgen die Beurkundung durch den Bundespräsidenten und die Gegenzeichnung des Bundeskanzlers
Erhebt der Bundesrat innerhalb von acht Wochen begründeten Einspruch, ist der Gesetzesbeschluss dem Nationalrat rückzuübermitteln
Der Nationalrat kann in der Regel einen Beharrungsbeschluss (unter einem erhöhtem Präsenzquorum von der Hälfte der Nationalratsabgeordneten bei gleichem Konsensquorum) fassen und sich so über das bloß suspensive Veto des Bundesrates hinwegsetzen
Der beurkundete und gegengezeichnete Gesetzesbeschluss ist schlussendlich durch den Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt (BGBl) kundzumachen
Das Bundesgesetz tritt (wenn nichts anderes vorgesehen ist) einen Tag nach seiner Kundmachung in Kraft
Der Gesetzgeber kann aber auch vorsehen, dass das Gesetz zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt in Kraft tritt