7-2-Arzneimittel 5a1

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  • Arzneimittellehre
    Lehre von der Wirkung fremder und körpereigener Stoffe auf den Organismus sowie der Nutzung chemischer Stoffe als Heilmittel
  • Arzneimittelgesetz (AMG)

    Regelt den Verkehr mit Arzneimitteln, um eine ordnungsgemäße und sichere Arzneimittelversorgung für Mensch und Tier zu gewährleisten
  • Bis 1961 gab es keine umfassende gesetzliche Regelung im Umgang und Verkehr mit Arzneimitteln, nur einzelne Regelungen
  • 1961: Arzneimittelgesetz trat in Kraft, Ziel: Rechtsvereinheitlichung
  • Regelungen des AMG
    • Herstellung
    • In Verkehr bringen (Verkauf)
    • Prüfung
    • Verschreibung
    • Aufklärung über Abgabe
  • Verstöße gegen das AMG können mit Gefängnisstrafe bestraft werden
  • Verkaufskategorien von Arzneimitteln
    • Frei zugänglich (z.B. Heiltees, Nahrungsergänzungsmittel)
    • Apothekenpflichtig (hohes Nebenwirkungspotential, Beratung durch Fachpersonal)
    • Verschreibungspflichtig (nur auf Rezept, bei unsachgemäßem Gebrauch: Schäden)
  • Betäubungsmittel (BtM)

    Stark wirkende Arzneimittel, die eine bewusstseins- und stimmungsverändernde Wirkung auslösen können, führen zu psychischer und physischer Abhängigkeit, hohes Suchtpotential, starke Nebenwirkungen
  • Betäubungsmittel unterliegen besonderen Reglementierungen der Bundesregierung
  • Arzneimittel
    Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper kommen und Eigenschaften vorweisen, die zur Heilung, zur Linderung oder zur Verhütung von Krankheiten führen
  • Auch Stoffe, die zu einer medizinischen Diagnose führen, z.B. Kontrastmittel, zählen zu den Arzneimitteln
  • Bestandteile eines Arzneimittels
    • Wirkstoffe
    • Hilfsstoffe
  • Ausnahme ist das Placebo (Scheinmedikament), das keine Wirkstoffe enthält, aber "echten" Arzneimitteln täuschend ähnelt
  • Arten von Arzneimitteln
    • Fertigarzneimittel (industriell produziert)
    • Arzneirezepturen (einzeln in der Apotheke hergestellt)
  • Namen von Arzneimitteln
    • Internationale Freinamen (INN)
    • Chemische Namen
    • Handelsnamen
  • Namenszusätze
    • Zahlen (Wirkstoffkonzentration)
    • Retard/Depot (verlängerte/verzögerte Wirkung)
    • Akut (schnelle Wirkung)
    • Minor (geringe Wirkstoffdosierung)
    • Forte (hohe Wirkstoffkonzentration)
    • Mono (nur ein Wirkstoff)
    • Comp/Compositum oder Plus (mehrere Wirkstoffe oder Wirkstoffgemische)
  • Präparat
    Arzneimittelpräparat enthält Wirkstoff für Applikation
  • Wirkstoff
    Substanz in einem Medikament, die die gewünschte pharmakologische Wirkung erzielt
  • Wirkstoffkonzentration
    Gibt an, wieviel Wirkstoff in einer Medikamenteneinheit vorhanden ist
  • Hilfsstoff
    Wird dem Medikament beigegeben um Geschmack, Wirkdauer, -form zu verändern (z.B. angenehmere Einnahme)
  • Applikation
    Einbringen des Arzneistoffs in den Körper
  • Applikationsarten
    • Äußerlich
    • Innerlich
    • Inhalativ
    • Rektal
  • Placebo
    Medikament ohne Wirkstoff und ohne pharmakologische Wirkung, psychologisch bedingte Verbesserung erwünscht
  • Placebo-Effekt
    Eine Verbesserung tritt ein, beruht auf positiven Erwartungen gegenüber der Behandlung
  • Nocebo-Effekt
    Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln, obwohl der Wirkstoff, der Nebenwirkungen verursacht, nicht enthalten ist
  • Arzneimittelform
    Die Applikationsart und der Applikationsort bestimmen die Applikationsform (Verabreichungsform) des Arzneimittels, in der es appliziert wird
  • Dosis
    Zugeführte Arzneistoffmenge, die täglich bestimmungsgemäß zugeführt wird
  • Wird die Dosis überschritten, stehen die schädlichen (toxikologischen) Wirkungen des Arzneimittels im Vordergrund
  • Handelsname
    Vom Hersteller festgelegt
  • Generikum
    Arzneimittel, das die gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung aus Wirkstoffen und die gleiche Darreichungsform wie das Referenzarzneimittel aufweist und dessen Bioäquivalenz mit dem Referenzarzneimittel nachgewiesen wurde
  • Wenn Patentschutz bei Originalpräparat nach 20 Jahren abgelaufen, können andere Hersteller das Medikament kopieren
  • Generika sind billiger und meist nach dem Wirkstoff benannt
  • Bei Patienten kommt oft Unsicherheit auf, ob das Generikum "genauso gut" wie das Original ist, was zu Ablehnung der Einnahme führen kann
  • Schwellendosis
    Kleinste Dosis um eine Wirkung zu erzielen
  • Maximaldosis
    Darf nicht überschritten werden, da sonst Überdosierung und Intoxikation drohen
  • Therapeutische Breite

    Dosisunterschied zwischen der zur Erzielung der therapeutischen Wirkung erforderlichen Dosis und derjenigen, die gefährliche Überdosierungserscheinungen nach sich zieht
  • Große therapeutische Breite = "sicheres" Arzneimittel, geringe therapeutische Breite = relativ risikoreiches Arzneimittel mit ggf. erhöhtem Überwachungsbedarf des Patienten
  • Compliance
    Umschreibt inwiefern der Patient in der Lage ist die verordnete Einnahme durchzuführen
  • Vortäuschung der Einnahme kommt vor, vor allem bei Demenzerkrankten
  • Angaben auf der Verpackung eines Arzneimittels
    • Bezeichnung des AZM
    • Blindenschrift
    • Stärke und Darreichungsform
    • Zulassungsnummer
    • Chargenbezeichnung
    • Inhalt (Gewicht, Stückzahl)
    • Art der Verwendung
    • Verfallsdatum
    • Hinweis: "Unzulänglich für Kinder aufbewahren"
    • Name und Anschrift Hersteller
    • ggf. Warnhinweise zur Einnahme