Für alle wesentlichen Entscheidungen ist eine parlamentarische Zustimmung, die oft in Gestalt eines formellen Gesetzes erfolgt, notwendig (Wesentlichkeitstheorie des BVerfG). „Wesentlich" sind zunächst die zur Verwirklichung der Grundrechte bedeutsamen Angelegenheiten. Auch Maßnahmen, die keine unmittelbare Grundrechtsrelevanz aufweisen, aber grundlegende Entscheidungen für das Gemeinwesen darstellen, können ein formelles Gesetz erfordern.